Bonusheft

Sichern Sie sich Ihre Zuschüsse


Mit dem Bonusheft Zuschüsse sichern


Das Nachweisheft für Zahnbesuche wurde 1989 durch das sogenannte „Gesundheitsreform-Gesetz“ als Anreiz für regelmäßige Kontrolluntersuchungen eingeführt.

Mit dem Bonusheft Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie wertvolle Prozente bei Ihrer Versicherung erhalten. Bei regelmäßiger Führung Ihres Bonushefts haben Sie Anspruch auf einen Extra-Zuschuss, zusätzlich zu dem regulären Zuschuss Ihrer Krankenkasse.

Lückenloses Bonusheft Gesamthöhe Zuschuss (Regelversorgung)
0 bis 4 Jahre 60 %
5 bis 9 Jahre 70 %
10 und mehr Jahre 75 %


Dass ein regelmäßig geführtes Zahnarzt Bonusheft bares Geld wert ist, zeigt sich, sobald Zahnersatz – ob Brücke, Zahnkrone oder Prothese – notwendig wird. Dann profitieren Sie von der Erhöhung Ihres gesetzlichen Festzuschusses.

Was geschieht, wenn Bonusheft oder Stempel fehlen?

Das Zahnärztliche Bonusheft wird einmal jährlich bei der Kontrolluntersuchung vom Zahnarzt ausgefüllt, obwohl grundsätzlich eine halbjährige Kontrolluntersuchung zu empfehlen ist. Der Zahnarzt kreuzt im Bonusheft die Art der Untersuchung an. Dabei handelt es sich entweder um die „Individualprophylaxe“ für Kinder und Jugendliche oder die „zahnärztliche Untersuchung“ bei einem Erwachsenen.

Die Individualprophylaxe, kurz IP, wird halbjährlich durchgeführt. Kinder und Jugendliche erhalten vom 6. bis zum 18. Lebensjahr also zwei Stempel pro Jahr. Die IP beinhaltet mehrere Leistungen, zum Beispiel:

  • Aufklärung über Ursachen und Vermeidung von Karies
  • Zahnschmelzhärtung mittels lokaler Fluoridierung
  • Entfernung von hartem Zahnbelag

Für Patienten ab 18 Jahren genügt eine Untersuchung jährlich, um den Extra-Zuschuss zu erhalten. Der Untersuchungs- bzw. Behandlungstag wird festgehalten und durch den Zahnarzt mit einem Stempel bestätigt.

Bei Verlust oder Vergessen des Bonusheftes, kann der Stempel nachgetragen oder ein neues Bonusheft ausgestellt werden. Ob im fraglichen Zeitraum eine Untersuchung stattgefunden hat, lässt sich Ihrer Patientenkartei entnehmen, in der sämtliche Termine dokumentiert werden. Haben Sie die vorgesehenen Untersuchungen nicht durchführen lassen, ist ein Nachtragen oder ein Nachholtermin nicht mehr möglich. Dann verfällt Ihr Anspruch auf den Zuschuss und die Jahreszählung beginnt von neuem.


Es ist explizit wichtig eine lückenlose Bonusheftführung vorweisen zu können. Dies hat nicht nur finanzielle Gründe. Im Fokus steht immer die Gesundheit Ihrer Zähne, die es lebenslang zu erhalten gilt. Durch eine regelmäßige Prophylaxe sowie eine professionelle Zahnreinigung beugen Sie Erkrankungen des Mundes und der Zähne vor, welche die Notwendigkeit einer Zahnkrone oder Zahnersatz nach sich ziehen können.

Kontakt

Zahnarztpraxis Dr. medic. stom. Michael Helwig in Düren
Roermonder Str. 56
52353 Düren

02421 - 82051

02421 - 82052

info@dr-helwig.de